Fulda 4

Fließgewässer “Fulda 1”

Beschreibung / Hinweise:

Aufgrund von Besatzmaßnahmen sind die Gewässerstrecken Fulda 4 vollständig (von Bronzeller Brücke bis Karl-Storch-Brücke) und Fulda 5 Teilstrecke (von Karl-Storch-Brücke bis Wehr Kugelgraben) vom 08.04. bis einschließlich 15.04.2022 gesperrt.
 
Beschreibung / Hinweise:
– Ab Brücke Bronnzell bis Karl-Storch-Brücke sowie Fulda Kanal und Dura-Graben.
– 2x pro Woche, 2 Handangeln, freie Köderwahl.
 
Example pic
Quelle: Google Maps | Kartendaten 2017 GeoBasis-DE/BKG (2009)
Example pic
 
  • Das Fangbuch ist bei jeder Fischwaid mit zu führen.
  • Jeder entnommene Fisch ist sofort in das Fangbuch einzutragen (Ausnahme Weißfische, können nach Beenden des Angelns eingetragen werden).
  • Falls vereinsintern nichts anderes geregelt, gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße.
  • Bei Einschränkungen in Bezug auf Angelzeiten und Fangquoten zählt der Montag als Wochenbeginn.
  • Die Fangbegrenzung bei Salmoniden beträgt 3 Salmoniden pro Tag, jedoch max. 5pro Woche, Fanglimit insgesamt max. 25 Salmoniden im Jahr.
  • Naturköder und Kunstmaden sind in FD 1, FD 2 und GB generell nicht gestattet!
  • Fangbegrenzung Hecht/Zander: 2 Stück pro Woche (1 Hecht und 1 Zander bzw. 2 Hechte oder 2 Zander). Max. 10 Fische im Jahr.
  • In den Aue-Weihern ist das Angeln auf Raubfisch vom 01.02. bis 31.05. nicht gestattet!
  • Das Befahren der Gehwege rund um die Auweiher mit PKW oder motorisierten Zweirädern ist nicht gestattet, auch nicht zum Be- und Entladen!
  • Bei Auffälligkeiten am Wasser (z.B. Fischsterben) ist umgehend der 1. Gewässerwart (Tel.: 0175 / 161 2037) zu informieren. 

Hinweis: Während mancher Veranstaltungen des Angelsportvereins Fulda sind die Gewässer gesperrt, siehe Rubrik “Termine”.

>> Schonzeiten & Mindestmaße

>> Gewässerordnung